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Einreisebestimmungen
mit Tieren nach Schweden für einen sorglosen " Hundeurlaub " nach den geltenden
Bestimmungen
Hier gibt es nützliche Infos über die
Einfuhrregeln für Haustiere - damit der Urlaub schön wird.
Ansprechpartner ist in jedem Fall
"Jordbruks Verket"
schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft - S-551 82 Jönköping - Tel.: (+0046)
36-155000 und Ihr Tierarzt
Ab dem 03.07.2004 gelten neue Bestimmungen
für Hunde und Katzen, die in den Reiseländern mitgeführt werden. Diese neuen Regelungen
gelten
einheitlich für alle der EU angeschlossenen Länder (auch für die neuen
Beitrittsländer). Für England, Irland und Schweden gelten diese Bestimmungen nicht. Da
sie ermächtigt sind, wegen dem starken Tollwutbefall, Bandwurmbefall und Zeckenbefall
eine verschärfte Bestimmung (Impfschutz) Folge zu leisten.
Neuer Heimtierausweis innerhalb der EU
Der neue EU-Heimtierausweis muß ab dem 03.07.2004 mitgeführt werden. Dieser Ausweis gilt
erst einmal nur für Hunde und Katzen. In jeder Tierarztpraxis können Sie den neuen
Ausweis (Einführung Ende Mai in den Praxen) bekommen. Ihr Tier braucht dafür entweder
eine Tätowierung oder einen Mikrochip, welcher unter die Haut Ihres Tieres eingepflanzt
wird. Dies ist nötig um das Tier eindeutig Identifizieren zu können. Denn die
Kennzeichnungsnummer (ID) wird in den Ausweis hinein geschrieben. Zudem muß ein
Impfschutz Ihres Tieres gegen Tollwut nachweislich bestehen und im Pass vermerkt werden.
Die Impfung darf bei der Einreise in eines der Mitgliedstaaten, nicht länger als 12
Monate her sein und mindestens 30 Tage vor Reisebeginn sollte Ihr Tier frisch geimpft
worden sein.
Ausnahmen : Bei Tieren die schon vor dem 03.07.2004 geimpft, tätowiert und
gekennzeichnet wurden, kann Ihr Tierarzt die Daten im neuen Heimtierpass übernehmen. Dazu
wird die Gültigkeit der Impfungen überprüft. Bei Ungültigkeit muß neu geimpft werden.
Durch die Verordnung 998/2003 des Europaparlarmentes und des Europarates werden die
Anforderungen an die Tiergesundheit beim grenzüberschreitenden Verkehr von Haustieren
innerhalb der EU und in die EU geregelt. Neue Vorschriften für die Einfuhr von Haustieren
nach Schweden gelten ab dem 3.Juli 2004. Die meisten der heutigen Regeln
blieben jedoch unverändert gültig.Folgende Bedingungen gelten für die Einfuhr von
Hunden und Katzen aus einem EU-Land ab dem 3.Juli 2004 (weitere Informationen über den
Status der Anschlussländer siehe unten):
ID-Kennzeichnung mit Mikrochip oder mit
einer deutlich erkennbaren Tätowierung,
Impfung gegen Tollwut entsprechend den
Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit einem Präparat, das von der WHO zugelassen ist
(diese Impfung ist bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien und Irland nicht
erforderlich)
Antikörpertest, der mindestens 0,5 IE/ml
Anti-Tollwut-Körper ausweist. Dieser Test muss frühestens 120 Tage und spätestens 365
Tage nach der letzten Tollwut-Impfung erfolgen, d.h. mit den gleichen Fristen wie heute
(der Antikörpertest ist bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien und Irland nicht
erforderlich),
Entwurmung auf Zwergbandwurm (Echinococcus
spp), ausgeführt durch einen Tierarzt mit einem Praziquantel-haltigen Wirkstoff innerhalb
von 10 Tagen vor der Einfuhr. Pendler zwischen Schweden und Dänemark können auch
weiterhin das 4-Wochen-Attest nutzen,
Dokumentation in Form eines Passes, in dem
der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert
Folglich werden die folgenden
Einfuhrbestimmungen aufgehoben: Gesundheitsattest, Impfung gegen Leptospirose und
Hundestaupe sowie Einfuhrregistrierung/Genehmigung für Importeure. Das Schwedische
Zentralamt für Landwirtschaft empfiehlt jedoch, daß alle Tiere auch
weiterhin gegen Leptospirose und Hundestaupe geimpft werden.Wir empfehlen eine Verwendung
eines Chips. Damit hatten wir bisher keinerlei Schwierigkeiten - weder beim Zoll noch bei
einem Besuch eines schwedischen Tierarztes.
weitere Infos auf Anfrage : hier !
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:: Kontakt ::
| weitere Infos gibt
es natürlich unter
Jordbruks Verket www.sjv.se
(auch in englisch)

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