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Jedermannsrecht in Schweden und Informationen zur
schwedischen Natur
Das schwedische
Jedermannsrecht "Allemansrätt" ( schwedisch )
übernommen vom Staatlichen Schwedischen Amt für
Umweltschutz © 1996
Das Recht zum Gemeingebrauch
Rechte & Pflichten in der Natur:
Erläuterungen zum schwedischen Allemansrätt. Das Allemansrätt, ein traditionelles Recht
zum Gemeingebrauch, regelt den Aufenthalt in Schwedens Natur. Unter Einhaltung der
Bestimmungen können auch ausländische Besucher den Duft der Blumen, den Gesang der
Vögel, das üppige Blühen der Wiesen, die Stille der Wälder und das Glitzern unserer
Seen erleben. Dabei gilt es, behutsam mit der Natur umzugehen und Rücksicht gegenüber
Mitmenschen und Tieren walten zu lassen.Nicht stören - nicht zerstören, so lautet die
einfache Faustregel dieses Rechtes. Die einzelnen Bestimmungen werden nachfolgend
erläutert.
Respektieren Sie den Hausfrieden!
In der Natur dürfen Sie wandern, Fahrrad fahren, reiten und Ski fahren, wenn dadurch
Saaten, Schonungen und dergleichen keinen Schaden nehmen. Sie dürfen jedoch nicht ohne
Erlaubnis ein privates Hausgrundstück queren oder sich darauf aufhalten, denn dies gilt
in Schweden als Hausfriedensbruch.
Unter einem Hausgrundstück ist der engere Bereich um ein Wohn- oder Ferienhaus zu
verstehen, der nicht unbedingt eingezäunt sein muß. Hier haben die Besitzer den
berechtigten Anspruch, nicht gestört zu werden. Ist das Haus nicht vor Einblicken
geschützt, muß es in besonders großem Abstand passiert werden. Und keinesfalls darf der
Grundstückseigentümer in seinen Tätigkeiten behindert werden.
Von Reitern wird besondere Vorsicht verlangt, da das Flurschadenrisiko entsprechend hoch
ist. Dies gilt vor allem für das Reiten in der Gruppe. Es ist verboten, auf
gekennzeichneten Trimm-dich-Pfaden, Loipen, Wanderwegen oder über weichen, empfindlichen
Untergrund zu reiten. Auch durch Mountainbiking können Schäden verursacht werden, eine
besondere Vorsicht ist daher auch hierbei geboten. Eingefriedetes Weideland darf nur
überquert werden, wenn dabei weder die Umzäunung beschädigt, noch das Vieh in
irgendeiner Weise gestört wird. Vergessen Sie nie, die Gatter wieder zu schließen, damit
die Tiere nicht entlaufen können.
Im Gelände sind Motorfahrzeuge
verboten!
Verboten ist es, mit Auto, Wohnmobil, Motorrad, Moped oder anderen Motorfahrzeugen im
Gelände zu fahren - das Allemansrätt schafft hier keine Ausnahmeregelung. Auch
Privatstraßen und -Wege sind für motorgetriebene Fahrzeuge gesperrt. Ein solches Verbot
ist durch Schilder mit Aufschriften wie "Förbud mot trafik med motordrivet
fordon", "Enskild väg" oder auf andere Weise gekennzeichnet.
Das Parken am Straßenrand ist im allgemeinen erlaubt, solange dabei nicht gegen
Verkehrsregeln verstoßen wird, Grundeigentümer gestört werden oder kein Schaden an
Grund und Boden entsteht. Parken Sie bitte so, daß Sie niemanden gefährden oder
behindern.
Camping
Dem Einzelnen ist es erlaubt, in Schwedens Natur ohne Einwilligung des Grundbesitzers eine
Nacht zu zelten, sofern sich der Standort nicht auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche
oder in der Nähe eines Wohn- oder Ferienhauses befindet. Gruppen benötigen zum Lagern
und Zelten in jedem Fall die Erlaubnis des Grundeigentümers! Wollen Sie in Sichtweite
eines Hauses zelten oder länger als eine Nacht an einem Standort bleiben, müssen Sie
ebenfalls die Erlaubnis des Eigentümers einholen. Besondere Rücksichtnahme ist beim
Campen mit Wohnwagen oder Wohnmobil geboten. Am besten, Sie nutzen den hohen Komfort der
naturnahen schwedischen Campingplätze - so vermeiden Sie Konflikte mit Grundeigentümern.
Lagerfeuer
Lagerfeuer sind nur dann erlaubt, wenn keine Flächen- oder Waldbrandgefahr besteht. Bei
Trockenheit wird ein allgemeines Feuerverbot erlassen. In Naturreservaten und
Nationalparks sind Lagerfeuer meist gänzlich verboten. Erkundigen Sie sich daher vor
einem Outdoor-Aufenthalt im nächstgelegenen Touristenbüro! Löschen Sie Ihr Feuer
sorgfältig, bevor Sie Ihren Lagerplatz verlassen. Sollte sich Ihr Feuer ausbreiten,
haften Sie allein für den entstehenden Schaden!
Machen Sie niemals Feuer auf Felsen oder Klippen. Die Hitze läßt diese bersten, und es
entstehen nicht wieder gut zu machende Schäden.
Lassen Sie keine Abfälle
zurück!
Sie dürfen in der Natur keinerlei Unrat zurücklassen. Zudem bilden Glas, Dosen und
Verschlüsse eine Gefahr für Mensch und Tier. Auch können Plastiktüten bei Tieren zu
qualvollem Verenden führen, wenn sie mit der Nahrung aufgenommen werden. Nach dem Zelten
oder Picknick muß der Platz sauber hinterlassen werden. Und: Stellen Sie niemals Ihre
Abfalltüte neben einen vollen Abfallbehälter!
Früchte der Natur
Es ist verboten, Äste, Zweige, Laub, Rinde, Eicheln, Nüsse oder Harz von lebenden
Bäumen oder Sträuchern zu entnehmen, abzubrechen oder abzureißen. Selbstverständlich
ist es erst recht verboten, lebende Bäume oder Sträucher zu fällen.
Erlaubt ist es hingegen, wilde Blumen und Beeren zu pflücken, Pilze zu sammeln und
herabgefallene Zweige und Reisig aufzulesen. Bestimmte Pflanzen stehen jedoch unter
Naturschutz, weil ihr Bestand gefährdet ist. Solche Pflanzen dürfen unter keinen
Umständen gepflückt werden! So sind beispielsweise in Schweden alle Orchideenarten
geschützt. Informieren Sie sich bitte in den örtlichen Touristenbüros.
Baden und Boot fahren
Sie dürfen baden, eine Nacht mit einem Boot an fremden Ufern anlegen und an Land gehen.
Dies gilt jedoch nicht für Haus- und Ferienhausgrundstücke oder Gebiete mit
behördlichem Zutrittsverbot, z.B. Vogel- oder Robbenschutzgebiete. Im übrigen gelten
dieselben Regeln wie beim Camping. Ein Festmachen an Privatstegen ist nur in Notfällen
gestattet.Seen, Fließgewässer und Meere dürfen mit Booten befahren werden. Beachten Sie
lokale Vorschriften wie z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Zutrittsverbote o.ä. Von
Motorbootfahrern wird besondere Rücksichtnahme erwartet! Das Fahren mit Wasser-Scooter
stört Mensch und Tier über Gebühr und schädigt Fauna und Flora. Eine Benutzung von
Wasser-Scooter ist deshalb in Schweden generell verboten; nur für wenige, von den
Provinzialregierungen freigegebene Gewässerabschnitte gelten Ausnahmen. Nähere
Informationen erteilt die jeweilige Provinzialregierung (Länsstyrelsen).
Hunde
Ihr Hund darf Sie in die Natur begleiten, allerdings herrscht vom 1. März bis zum 20.
August Leinenzwang. In dieser Zeit benötigen die Wildtiere absolute Ruhe; selbst der
friedlichste Hund kann dann durch seine bloße Anwesenheit großen Schaden anrichten. Auch
in der Zeit ohne Leinenzwang muß der Hund so beaufsichtigt werden, daß er weder Mensch
noch Tier stört, noch ihnen Schaden zufügt.
Angeln und Jagd
Das Allemansrätt schließt weder das Angeln noch die Jagd ein. Sie dürfen jedoch mit
üblichem Sportangelgerät an allen Meeresküsten und in den fünf größten Seen
Schwedens (Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren und Storsjön) lizenzfrei angeln, wobei
das Lachsangeln an der Küste Norrlands hiervon ausgenommen ist. Für alle anderen
Gewässer benötigen Sie einen Angelschein (fiskekort). Informieren Sie sich bitte
rechtzeitig über die lokalen Bestimmungen. Lassen Sie niemals Angelleinen oder -haken in
der Natur zurück, diese können zu qualvoll-tödlichen Fallen für Tiere werden.
Lassen Sie Baue, Nester und Nisthöhlen
sowie Jungtiere unbehelligt. Die Mitnahme von Vogeleiern ist streng verboten, der
Tatbestand wird als Wilderei gewertet. Alle wildlebenden Säugetiere und Vögel stehen
unter Naturschutz und dürfen nur gemäß den Bestimmungen des schwedischen Jagdgesetzes
von Jagdscheininhabern bejagt werden.
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:: Angelgebiet ::
| Einige Seen in der Gegend :
Rämen, Saxen, Björken, Bysjön, Norsen, Väsman, Sjöfallet, Övre
Hillen, Lergn, Nedre Hillen und viele mehr ....

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